„myLife Invest“ vereint das Beste aus zwei Welten: Steuerliche Optimierung Ihrer Investmentfonds und die Vorteile eines Versicherungsmantels

Beispielrechnung mit Steuereffekt

Praxisfall und Ausgangslage: 

Selbständiger, 38 Jahre, will mit 65 Jahren (noch 27 Jahre) in Rente gehen und 200 Euro/Monat sparen. Das heißt, es werden 64.800 Euro Kapital eingesetzt.

Zur Auswahl steht 1) ein klassischer Fondssparplan oder 2) die Anlage im Policen-Versicherungsmantel zu investieren. Jeweils mit den gleichen Fonds, um den Steuereffekt vergleichen zu können. Alle Eckdaten sind identisch: sechs Prozent unterstellte Verzinsung, davon jeweils die Hälfte Kursgewinne und Zinsen, Dividenden. Der Fonds hat jeweils eine jährliche Verwaltungsvergütung von ein Prozent.

Steuereffekt-Ergebnis im Fondsparplan:
Nach Steuerabzug/ Abgeltungssteuer hat der Anleger 111.800 Euro erzielt. Abzüglich des eingesetzten Kapitals von 64.800 Euro sind dies also 47.000 Euro Gewinn NACH Steuer. Es werden also NACH Steuer 111.800 Euro erzielt. Die Rendite beträgt 3,79 Prozent.

Steuereffekt-Ergebnis Fonds im Versicherungsmantel:
Hier sind es vor Steuer 128.950 Euro. Davon ist nur die Hälfte des Gewinns zu versteuern, also mithin die Hälfte von 64.150 Euro = 32.075 Euro. Legt man einen durchschnittlichen Steuersatz von 25 Prozent zu Grunde, sind vom hälftigen Gewinn (= 32.075 Euro) noch 8.019 Euro abzuziehen. So werden NACH Steuer 120.931 Euro erzielt. Die Rendite beträgt 4,3 Prozent.

FAZIT: Der Fondssparer mit Versicherungsmantel hat ein Plus von 9.131 EUR erzielt. Das bedeutet: über 8 Prozent mehr für den Vermögensaufbau! Danke, liebe Steuerersparnis.

Sollte man ETFs einen "Trenchcoat" spendieren?

In einem freien Depot fällt für den Anleger auf alle Kapitalerträge von Aktien und anderen Wertpapieren pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. In der Praxis werden die Abgeltungssteuerbeträge von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, die über Ihren Sparerpauschbetrag hinausgehen. Das führt zu deutlichen „Abschlägen“ in der Auszahlung.

Sollten Sie als Anleger versterben - wovon wir in keinem Fall ausgehen möchten, aber dennoch ein Aspekt, den Sie im Blick behalten sollten - dann müssen Ihre Hinterbliebenen ebenfalls Abgeltungssteuer bezahlen. Möchten Sie Ihr Geld als Privatier im Alter verwenden, um davon zu leben, erwischt Sie die Abgeltungssteuer ebenfalls.

Steuerlicher Lösungsansatz:
All das können Sie jedoch vermeiden und damit die Rendite enorm hebeln. Wie? Indem Sie einen Versicherungsmantel über Ihr Depot legen. Genau diesen Steuerkick kann man z.B. mit der myLife Lebensversicherung lösen. 

Ob Sparpläne oder Einmal-Einzahlungen; sie funktionieren dabei analog dem Fondssparen, werden aber zusätzlich mit dem Steuerschonenden Mantel umhüllt.

Durch die Schutzhülle des Versicherungsmantels, z.B. mit dem Spezialversicherer myLife, bleiben alle laufenden Erträge aus Zinsen und Dividenden sowie aus realisierten Kursgewinnen bei Anlagen, welche länger als 12 Jahre laufen und erst nach dem 62. Lebensjahr veräußert werden, von der Abgeltungssteuer befreit.

Wesentliche Steuervorteile durch den Versicherungsmantel auf einen Blick

  • Möchten Sie mehr wissen? Tel.: 08151-666660
  • Abgeltungssteuervorteile auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinn während der Laufzeit. Das bedeutet auf jährlich zufließende Zinsen, Dividenden und alle Ausschüttungen wird keine Abgeltungssteuer abgeführt und Ausschüttungen bleiben über die ganze Laufzeit erhalten. Das Vermögen wächst schneller; Dank Zinseszinseffekt.
  • Im Todesfall komplett steuerfreie Auszahlung der Gewinne
  • Je öfter Fonds/ETFs auch mal ausgetauscht (also einen verkauft und wieder einen anderen kauft) werden, desto größer ist der Vorteil innerhalb des Mantels. Denn im Gegensatz zum normalen Fondstausch im Depot müssen Kursgewinne, die bei einem Tausch entstehen, im Versicherungsmantel nicht versteuert werden.
  • Je höher die Rendite bei sonst gleichen Eckdaten ausfällt, desto höher fällt der Steuervorteil aus.
  • Zusätzlich steuerlich begünstigt kann ggf. die Zusatzoption „lebenslange Rente“ als Alternative Auszahlungsform sein.

Besteuerung

VOR dem 62. Lebensjahr

Besteuerung innerhalb des Depots:

Es fällt keine Abgeltungssteuer an! Sie können innerhalb Ihres Depots Ihre Anlagestrategie jederzeit ändern, also z.B. Fonds wechseln, ohne dass Abgeltungssteuer berechnet wird.

Besteuerung bei Entnahmen:

Bei Entnahmen wird wie in jedem anderen Depot die Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kursgewinne berechnet und in Abzug gebracht.

Besteuerung

NACH dem 62. Lebensjahr

Besteuerung innerhalb des Depots:

Es fällt keine Abgeltungssteuer an! Sie können innerhalb Ihres Depots Ihre Anlagestrategie jederzeit ändern, also z.B. Fonds wechseln, ohne dass Abgeltungssteuer berechnet wird.

Besteuerung bei Entnahmen:

Sie profitieren von einer reduzierten Besteuerung. Bei einmaligen Kapitalauszahlungen werden nur 50% des Wertzuwachses mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und die Auszahlung nach dem vollendeten 62. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt. Todesfallleistungen unterliegen nicht der Einkommenssteuer.

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Kontaktaufnahme

Telefon: 08151 - 66 66 60

Sie wollen einen neutralen Finanzexperten, der Ihnen offen und ehrlich begegnet? Sie möchten eine Beratung, die die Kosten und Ihre Erträge schwarz auf weiß auf den Tisch legt? Dann finden Sie in Pflugmacher Finanzberatung den idealen Partner.

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